ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeines / Archivierung
Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Videografen Markus Grubner, im Folgenden MCM genannt, erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
"Eventtag" im Sinne dieser AGB ist der Tag (die Tage), an dem alle Videos von MCM aufgenommen wurden.
Alle am Eventtag aufgenommenen Videos, in welcher Form auch immer, sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren, Vervielfältigen oder Ändern der von MCM aufgenommenen Videos ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von MCM ist nicht gestattet. Die von MCM aufgenommenen Videos sind das alleinige Eigentum von MCM, welcher immer das Urheber-Persönlichkeitsrecht an den Videos behält.
Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit der Ausführung dieser Vereinbarung und endet mit der Lieferung des Endprodukts durch MCM.
MCM ist nicht verpflichtet, die Videos dauerhaft zu archivieren, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Die Videos werden im Regelfall nach 6 Monaten von den lokalen Speichermedien gelöscht.
Wenn MCM am Eventtag unsicheren Bedingungen sowie anstößigen oder illegalen Handlungen ausgesetzt ist, behält sich MCM das Recht vor, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um eine solche Situation zu vermeiden, einschließlich dem Recht auf das Verlassen der Veranstaltung. In diesem Fall ist MCM nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber geleistete Vorauszahlung zu erstatten.
Es gilt als vereinbart, dass MCM bei Abschluss des Vertrages als exklusiver Videograf mit professionellem Videoequipment gebucht wird. Wird ein weiterer Videograf mit professionellem Equipment gebucht, ist MCM unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Weiters müssen die Kontaktdaten von allen weiteren Videografen an MCM weitergegeben werden, damit eine ordentliche Zusammenarbeit gewährleistet ist. Sollte diese nicht funktionieren, hat MCM das Recht, den geschlossenen Vertrag mit dem Auftraggeber sofort zu kündigen und die vom Auftraggeber bereits geleisteten Zahlungen einzubehalten.
Storno / Ausfall
Sollte sich das Datum oder der Standort der Veranstaltung ändern, muss MCM vom Auftraggeber mindestens einen Monat vor dem ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin über Änderungen des Zeitplans oder des Standorts informiert werden. Wenn der Auftraggeber MCM telefonisch benachrichtigt, muss innerhalb von 2 Tagen nach dieser Benachrichtigung eine schriftliche Bestätigung (via E-Mail) gesendet werden. Wenn sich das Datum der Veranstaltung ändert und die oben angegebene Frist nicht eingehalten wird, hat MCM Anspruch auf 50% der vom Auftraggeber geleisteten Anzahlung als pauschalierten Schadenersatz. Der vereinbarte Restbetrag ist dann spätestens am neu festgelegten Veranstaltungstag fällig, wobei der Auftraggeber dafür verantwortlich ist, den von MCM als pauschalierten Schadenersatz einbehaltenen Betrag zusätzlich auszugleichen. Wenn MCM zum neu festgelegten Veranstaltungstag nicht verfügbar ist, wird die vom Auftraggeber geleistete Anzahlung von MCM als pauschalierter Schadenersatz einbehalten.
Im Falle einer Stornierung kürzer als 3 Monate vor Auftragstermin seitens des Auftraggebers, wird die aufgrund der Terminfixierung geleistete Anzahlung / Terminreservierungsgebühr von MCM einbehalten. Bei einer Stornierung länger als 3 Monate vor Auftragstermin hat MCM das Recht, 50% der geleisteten Anzahlung als Aufwandsentschädigung einzubehalten.
Ist MCM aufgrund unvorhergesehener Einflüsse nicht in der Lage, den Auftrag auszuführen, so bemüht sich MCM um gleichwertigen Ersatz. Kann trotz aller Bemühungen kein Ersatz gefunden werden, so wird die geleistete Anzahlung vollumfänglich zurückgezahlt. Darüber hinaus können keinerlei Schadenersatzansprüche seitens MCM geltend gemacht werden.
Anzahlung / Bezahlung
Für die Herstellung der Videos gilt das schriftlich vereinbarte Paket, mit den jeweiligen Inhalten.
Um den Eventtag (=Auftragstermin) verbindlich zu reservieren, erhebt MCM eine Vorauszahlung von 50% des vereinbarten Honorars. Diese Zahlung ist auch als Terminreservierungsgebühr zu verstehen und nur bis 3 Monate vor Auftragstermin erstattungsfähig.
Restzahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, am Eventtag fällig. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Zahlung nicht wie angegeben leistet, hat MCM das Recht, diesen Vertrag ohne weitere Verpflichtung zur Rückerstattung von Geldern sofort zu kündigen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Videos Eigentum von MCM. Im Falle von Nichtzahlung des Restbetrages behält sich MCM das Recht vor, die Videos so lange nicht zu überlassen, bis der vollständige Betrag vom Auftraggeber beglichen ist.
Die durchschnittliche Dauer (Bearbeitungszeit) bis zur Fertigstellung liegt bei rund 5 Wochen ab Drehtag. Kürzere Übermittlungen können auf Wunsch und unter Umständen gegen Aufpreis separat vereinbart werden.
Reklamation / Haftung
Videos unterliegen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von MCM und gelten bei Übergabe als final und endgültig. Reklamationen oder Mängelrügen hinsichtlich des ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Das künstlerische Letztentscheidungsrecht liegt immer bei MCM. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, die im Aufwand über 5 Stunden Arbeitszeit liegen, so werden dem Auftraggeber die Mehrkosten von 80€ pro Stunde separat in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber erkennt hiermit an, dass MCM möglicherweise aufgrund diverser Richtlinien oder Regeln am Veranstaltungsort seitens des Veranstalters oder der Veranstaltungsort selbst eingeschränkt ist. MCM hält sich für die dadurch möglicherweise entstehenden Auswirkungen solcher Einschränkungen auf die Videos schadlos.
MCM verwendet Kameratechnologien, die ein simultanes Speichern auf zwei Speicherkarten ermöglichen. Sollte es trotz dieser redundanten Sicherheit zu Ausfällen an der Hardware kommen, die Teile der Videos unbrauchbar machen, können keinerlei Schadenersatzansprüche an MCM gestellt werden.
Die gesamte Haftung von MCM für Ansprüche, Verluste, Schäden oder Verletzungen, die sich aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, ist auf die vom Auftraggeber für die Dienstleistungen gezahlten Gebühren beschränkt. In keinem Fall haftet MCM für Folgeschäden oder Strafschäden jeglicher Art, selbst wenn der Auftraggeber MCM über Umstände informiert, die zu solchen Schäden führen können.
Veröffentlichungsrecht
Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass MCM die entstandenen Videos zur Eigenwerbung in dessen Portfolio bzw. auf dessen Online-Plattformen (Social Media, sowie auf dessen Webseite) benutzen darf, andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Falls sich der Auftraggeber gegen eine Veröffentlichung durch MCM entscheidet, erhöht sich die Auftragssumme automatisch um 200€.
Mit der Übergabe der Videos an den Auftraggeber durch MCM erhält dieser ausschließlich ein privates Nutzungsrecht zur Verwendung. Eine Nutzung, die über dieses private Nutzungsrecht hinausgeht (u.a., aber nicht ausschließlich die kommerzielle Nutzung, die Online-Veröffentlichung oder das Weiterverkaufen), muss separat und in Schriftform durch MCM genehmigt werden.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.